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Freiberuflichkeit: Formulare

 
 
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Alt 05.09.2008   #1

Softwarehopser

 
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Freiberuflichkeit: Formulare

Hi Leute,

nachdem hier im Forum ja einige Freiberufler sind, dacht ich frag ich mal bei euch nach. Für nen Steuerberater fehlts mir im Moment leider noch im Geldbeutel.
Ich muss hier diese Formular zur steuerlichen Erfassung ausfüllen damit ich diese Nummer bekomme. Ich werd in dem Formular die Kleinunternehmerregelung ankreuzen. Das ganze MwSt und Vorsteuer abziehen und hin und her brauchts im Moment noch nicht wirklich.

Wie macht ihr das denn alle? Und worauf muss ich besonders achten? Ich schreib dann eben wenn ich für jemand arbeite eine Rechnung ohne MwSt aus, oder?

Aber muss man nicht trotzdem Steuern ans Finanzamt abführen?

Bin total verwirrt...

Danke schonmal für eure Antworten

Bine
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Alt 05.09.2008   #2

35 Millipeter

 
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AW: Freiberuflichkeit.. Formulare

Ja, auf der Rechnung DARF keine Mehrwertssteuer ausgewiesen sein.

Am besten zwar eine Mehrwertssteuerspalte anlegen, aber den Betrag nullen oder kenntlich machen, dass keine Mehrwertssteuer abgeführt wird:

Summe: 1.000.000 Euro
Umsatzsteuer: 0000,00 Euro oder
Umsatzsteuer: --------

Damit Dein Kunde auch weiß, dass Du keine Mehrwertssteuer abführen mußt, am besten noch drunter schreiben, dass Du Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG. bist. Somit ist es für ihn klar.

Steuern (Einkommensteuer) musst Du schon zahlen, sofern Du im Jahr über den Freibetrag kommst. Der ist im Moment etwa bei 7500 Euro.

Ob und wieviel Du an Einkommensteuer zahlen musst, wird in die jährlich fälligen Einkommensteueerklärung festgestellt, die Du auch abgeben musst (inklusive Einnahme/Überschuss-Rechnung).
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Alt 05.09.2008   #3

Softwarehopser

 
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AW: Freiberuflichkeit: Formulare

Aha, ok. Also wird das dann so sein, ich mach nen Job, stelle ne Rechnung in der dann dieser Satz "..dass nach der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG. keine MwSt entrichtet wird.." drinnen steht und dann am Ende des Jahres mach ich die Einkommensteuererklärung und eine Einnahmen/Überschussrechnung.
Gut, da muss ich nochmal mich dann bis zum Ende des Jahres genau erkundigen wie man das macht. Also Formmässig, gibt bestimmt da auch n Formular

Dann kann ich hier noch die Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren ausfüllen und da muss man eine Veranlagungs-Steuernummer (uaaah- wasn das?) eintragen und kann sich danach entscheiden für

- alle unter der o.a. Steuernummer zu entrichtenden Beträge
- nur die unter o.a. Veranlagungs-Steuernummer zu entrichtenden
- Einkommen-/Körperschaftssteuer
- Vermögenssteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer/Kirchenlohnsteuer
- Kapitalertragssteuer und Steuerabzugsbeträge

Sagt dir das was? Was kreuz ich denn da am besten an? Sorry, wenn ich da soviel frag

Bine
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Alt 05.09.2008   #4

35 Millipeter

 
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AW: Freiberuflichkeit: Formulare

  Zitat von reh-kitz »
Aha, ok. Also wird das dann so sein, ich mach nen Job, stelle ne Rechnung
Im Großen und Ganzen schon. Wichtig ist, dass noch folgende Sachen auf der Rechnung stehen:

  • Rechnungsempfänger (Dein Auftraggeber, Name und Anschrift)
  • Rechungssteller (das bist Du, Name und Anschrift)
  • Rechungsdatum
  • Rechnungsnummer (die muss eindeutig und fortlaufend sein, kann aber eincodierte Nummernkreise (logisch und erkennbar) beinhalten, also zum Beispiel 2008-01 ... 2008-02 usw.)
  • Leistungszeitraum ( z.b. 01.11.2008 bis 20.11.2008 )
  • Leistungsbeschreibung (steht halt das, was Du gemacht hast, sollte aber auch zu Deiner freiberuflichen Tätigkeit passen, wenn Du also als Grafiker eingetragen bist und auf einmal was von "Verkauf" oder "Programmierung" steht, dann könnte das irgendwann zu Problemen führen)
  • Steuernummer (deine)
  • Rechnungssumme
  • Kontodaten (deine)
  • Zahlungsziel (muss nicht sein)
  Zitat von reh-kitz »
"..dass nach der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG. keine MwSt entrichtet wird.."
So ausführlich muss es nicht sein. Eigentlich reichen die Worte die ich nannte.

  Zitat von reh-kitz »
drinnen steht und dann am Ende des Jahres mach ich die Einkommensteuererklärung und eine Einnahmen/Überschussrechnung.
Gut, da muss ich nochmal mich dann bis zum Ende des Jahres genau erkundigen wie man das macht. Also Formmässig, gibt bestimmt da auch n Formular
Die Einkommensteuererklärung erstellt man nicht gleich zum Ende das Jahres (man hat ja noch Einkünfte) sondern muss sie bis spätestens zum 31. Mai (kann hinausgezögert werden, wenn man einen Steuerberater hat) des Folgejahres abgegeben haben.

Formulare gibt es für die Steuererklärung auf jeden Fall, eigentlich auch Online. Die Einnahme/Überschuss-Rechnung kann, sofern man Kleinunternehmer ist, auch formlos erfolgen. Also einfach eine Excel-Tabelle, wo Du die Ausgaben den Einnahmen gegenrechnest.

  Zitat von reh-kitz »
Dann kann ich hier noch die Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren ausfüllen und da muss man eine Veranlagungs-Steuernummer (uaaah- wasn das?) eintragen und kann sich danach entscheiden für

- alle unter der o.a. Steuernummer zu entrichtenden Beträge
- nur die unter o.a. Veranlagungs-Steuernummer zu entrichtenden
- Einkommen-/Körperschaftssteuer
- Vermögenssteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer/Kirchenlohnsteuer
- Kapitalertragssteuer und Steuerabzugsbeträge
Bei mir ist es leider ne Weile her. Ich habe aber eben mal in meinen Unterlagen nachgeschaut, bei dem Lastschriftverfahren, einfach Deine Kontonummer etc. eintragen. Man muss aber glaube ich noch einen extra Formular ausfüllen, zumindestens war das bei mir damals so. Das mit der Veranlagungs-Steuernummer kann ich bei mir nicht finden, dass kann vielleicht neu sein. Aber Du da noch keine Steuernummer hast, kannst Du das auch frei lassen. Würde ich jetzt mal so sagen.

Ansonsten beißen die beim Finanzamt eigentlich nicht, die wollen meistens ja was von Dir (Steuern) und sind recht nett, solange Du keine Steuerschulden hast.

Wenn was fehlt, dann geben sie Dir bescheid. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann einfach mal bei denen vorbeischauen.

Ansonsten muss Du ggf. Aufpassen wegen der Krankenversicherung und/oder KSK. Aber Du bist ja sicherlich noch am Studieren, oder?

  Zitat von reh-kitz »
Sorry, wenn ich da soviel frag
Dafür sind wir doch da.
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Alt 05.09.2008   #5

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AW: Freiberuflichkeit: Formulare

Wow, danke für die ausführliche Antwort. Ich werde mein Formular jetzt mal absenden, hab alles ausgefüllt. Und dann noch beim Finanzamt um einen Termin bitten in nächster Zeit.

Aber hast mir super weitergeholfen, vielen DANK

Bine
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Alt 05.09.2008   #6

Großer Koordinator

 
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AW: Freiberuflichkeit: Formulare

Vielleicht sollten wir einen eigenen Thread oder später auch ein eigenes Forum für Angelegenheiten rund um das Freelancing (Bürokratisches, Erfahrungsberichte, Tipps und Tricks, etc.) aufsetzen. Was meint ihr? Ich hatte eh vor demnächst ein paar Artikel zum Thema zu schreiben.


pixi
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Alt 05.09.2008   #7

35 Millipeter

 
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AW: Freiberuflichkeit: Formulare

Ja, fänd ich ganz gut ... hatten wir da nicht schonmal einen Thread??

Was genau für Artikel hast Du da vor zu schreiben?

Übrigens, cooler Benutzertitel Bine ... das gefällt mir.
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Alt 05.09.2008   #8
Angbor

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AW: Freiberuflichkeit: Formulare

Zahlungsziel solltest du mit angeben weil du sonst hinterher keine Möglichkeit hast Mahnungen zu schreiben wenn der Auftraggeber nicht zahlt.

War Anfang des Jahres in der selben Lage. Und ich muss sagen das es nicht so schwierig ist, ich bin kein Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer ist kein Problem (muss ja eh alles Elektronisch vorgelegt werden das zumindest monatlich) Am Ende des Geschäftsjahres muss du dann ne Steuererklärung machen.
 
Alt 05.09.2008   #9

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AW: Freiberuflichkeit: Formulare

Hihi, Danke Pittiplatsch - Maya rules!

Ich fände es auch sehr sinnvoll so einen Thread oder ein Unterforum anzulegen. Grade die Erfahrungen von euch wären sicher eine gute Bereicherung


Bine
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Alt 05.09.2008   #10

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AW: Freiberuflichkeit: Formulare

Ich glaube, man kann auch ohne die Angabe des Zahlungsziels eine Mahnung schreiben. Eigentlich ist der Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung bzw. Ware/Dienstleistung fällig. Das mit dem Zahlungsziel ist meiner Meinung nach nur ein Entgegenkommen.

Nach Gesetzgeber tritt sowieso erst nach 30 Tagen automatisch Verzug ein.

Kurz nachzu lesen hier: Verzug des Schuldners / 30-Tage-Frist, Rechtsverluste durch neue Verjährungsfristen - Zyklop Inkasso

Zum Glück habe ich da bisher noch keine praktiische Erfahrung.
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